Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins
GRÜNE LIGA Sachsen Regionalvereinigung Oberlausitz e.V.

beschlossen zur Gründungsversammlung am 26. Juli 2005

1. Mitgliedsbeiträge

1.1. Mindestbeiträge

Einzelmitglieder 26,00 €

Schüler und Schülerinnen, Auszubildende,
Studenten und Studentinnen,
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
Zivil- und Wehrdienstleistende, Arbeitslose 13,00 €

Jugendliche und Kinder
bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 3,00 €

Mitgliedsgruppen (Regionalgruppen) nach
Absprache mit dem Regionalsprecherrat
entsprechend der Mitgliederzahl der jeweiligen Gruppe,
jedoch mindestens 52,00 €

Fördermitglieder mindestens 100,00 €

1.2. Höhere freiwillige Beiträge

Höhere Jahresbeiträge als die unter 1.1. angegebenen können auf
der Basis von Selbsteinschätzung und freiwilliger Verpflichtung
von den Mitgliedern gezahlt werden.

2. Beitragszahlung

(1) Die erste Beitragszahlung ist mit dem Eintritt in den Verein, vor
Erhalt der Mitgliedskarte, zu zahlen. Der Jahresbeitrag wird im ersten
Mitgliedsjahr proportional zum schon verflossenen Kalenderjahr
verringert. Der Mindestanteil für ein Rumpfjahr beträgt jedoch
50 % des Jahresbeitrags. Die weiteren Jahresbeiträge werden per
31.03. eines jeden Jahres fällig. Rückerstattungen bei Beendigung
der Mitgliedschaft erfolgen nicht.

(2) Die Beitragszahlungen sind an das Regionalbüro des Vereins
zu entrichten.

(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des § 5 der Vereinssatzung.

Satzung

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